Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung
LGBLA_NI_20211207_77Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Oktober 2021 beschlossen:
Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfelde“ durch die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfeld“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Abweichend davon gelten für Grenzänderungen von Städten mit eigenem Statut die diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, ausgenommen des § 12 Abs. 2, sinngemäß.“
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