Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - Änderung
LGBLA_NI_20211021_66Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 19. Oktober 2021 aufgrund des § 73 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 55/2021, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Die Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350/2, wird wie folgt geändert:
Die Muster 6, 7, 11, 12, 13, 16, 17, 18 und 19 der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Abweichend davon ist für Wahlverfahren mit einem Stichtag, der vor dem 31. Oktober 2021 liegt, das Muster 11 der Anlage in der Fassung vor Inkrafttreten der Verordnung LGBl. Nr. 66/2021 zu verwenden.“
In der Anlage lautet das Muster 6:
In der Anlage lautet das Muster 7:
In der Anlage lautet das Muster 11:
In der Anlage lautet das Muster 12:
In der Anlage lautet das Muster 13:
In der Anlage lautet das Muster 16:
In der Anlage lautet das Muster 17:
In der Anlage lautet das Muster 18:
In der Anlage lautet das Muster 19:
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