Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf
LGBLA_NI_20210615_42Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde HohenruppersdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 18/2021:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Hohenruppersdorf
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Juni 2021, Zl. IVW3-M-3082801/001-2021, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, der Marktgemeinde Hohenruppersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
„In Silber eine grüne Doppellilie mit goldenem Querband.“
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben „Weiß-Grün“ genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.