NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20200731_57NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. Juni 2020 beschlossen:
Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes
Das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, LGBl. 7300, wird wie folgt geändert:
„(1) Zur Durchführung aller Maßnahmen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, des Breitbandinfrastrukturausbaus, der Digitalisierung sowie der angewandten Forschung und Entwicklung dienen, besteht ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit.“
(1) Der Fonds erhält seine Mittel aus:
(2) Die Aufnahme von Fremdmitteln gemäß Abs. 1 Z 7 bedarf der Zustimmung der NÖ Landesregierung.
(3) Der Fonds erhält für die Förderung der Durchführung aller Maßnahmen, die dem Breitbandinfrastrukturausbau dienen, aus den für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmten zweckgebundenen Mitteln dasselbe Ausmaß an Mitteln, die der Fonds für diesen Zweck bereitstellt, maximal € 50.000.000,--, davon jährlich maximal € 10.000.000,--.“
„(2) Zielgruppen von Förderungen sind
„(1) Beim Amt der NÖ Landesregierung wird ein Kuratorium für den Fonds zur Beratung
„(6a) Der Vorsitzende kann in besonderen Situationen anordnen, dass Sitzungen des Kuratoriums ausnahmsweise in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 5 und Abs. 6 gelten sinngemäß.“
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