NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1 - Änderung
LGBLA_NI_20200624_47NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 23. Juni 2020 aufgrund des § 17 NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, verordnet:
Änderung der NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1
Die NÖ Dienstausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung Modul 1, LGBl. Nr. 47/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 erhält der Text die Bezeichnung Abs. 1.
Im § 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In den Fächern der Prüfungsgegenstände, ist das jeweils angeführte Kenntnisniveau nachzuweisen:
Im § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort „Kanzleiwesen“ die Wortfolge „in Grundkenntnissen“ eingefügt.
§ 3 lautet:
Die mündliche Prüfung umfasst folgende Gegenstände:
Im § 4 Abs. 1 entfällt das Wort „beamtete“.
Im § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Bezeichnung in § 1, § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1, § 3 und § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2020 treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.“
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