NÖ Buschenschankgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20200622_44NÖ Buschenschankgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Mai 2020 beschlossen:
Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes
Das NÖ Buschenschankgesetz, LGBl. 7045, wird wie folgt geändert:
„(2) Zwischen den Ausschankzeiten muss, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegen. Abweichend hiervon muss bis 31.12.2020 zwischen den Ausschankzeiten, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.“
„(2) § 7 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“
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