Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung
LGBLA_NI_20200318_24Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 18. März 2020 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:
Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung
„Der Vorsitzende kann in besonderen Situationen anordnen, dass Sitzungen der Landesregierung ausnahmsweise in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Die Bestimmung des § 7 Abs. 2 gilt sinngemäß.“
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