Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung
LGBLA_NI_20200227_21Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Februar 2020 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, verordnet:
Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung
Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:
In § 2 IV. werden das Wort „Landesrätin“ durch das Wort „Landesrat“ und der Name „Dr.in Petra Bohuslav“ durch den Namen „Mag. Jochen Danninger“ ersetzt.
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