NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 - Änderung
LGBLA_NI_20191113_91NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 12. November 2019 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014
Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:
„€ 596,-“ durch „€ 608,-“
„€ 631,-“ durch „€ 644,-“
Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 856,-“ durch den Betrag „€ 872,-“ ersetzt.
Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 317,-“ durch „€ 330,-“
„€ 1.390,-“ durch „€ 1.448,-“
Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag „€ 1.390,-“ durch den Betrag „€ 1.448,-“ ersetzt.
In § 14 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 91/2019, treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.“
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