Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung
LGBLA_NI_20191104_82Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2019 beschlossen:
Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden
Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Wortfolge „Neudorf bei Staatz“ durch die Wortfolge „Neudorf im Weinviertel“ ersetzt.
Im § 1 wird nach der Wortfolge „Pernitz Marktgemeinde“ das Wort „Perschling“ eingefügt.
Im § 1 entfällt die Wortfolge „Weißenkirchen an der Perschling“.
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