Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - Änderung
LGBLA_NI_20190912_77Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 10. September 2019 aufgrund des § 73 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 72/2019, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Die Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350/2, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Zustimmungserklärung gemäß Muster 6 der Anlage ist jedoch auch in Form einer Liste, in die die Namen mehrerer wahlwerbender Personen mit ihren Unterschriften eingetragen werden, darstellbar.“
In der Anlage lautet das Muster 5:
In der Anlage lautet das Muster 6:
In der Anlage lautet das Muster 12:
In der Anlage lautet das Muster 16:
In der Anlage lautet das Muster 17:
In der Anlage lautet das Muster 18:
In der Anlage lautet das Muster 19:
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