Genehmigung von Namensänderungen in der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
LGBLA_NI_20190429_33Genehmigung von Namensänderungen in der Marktgemeinde Neudorf bei StaatzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 1, 3 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 17/2019:
Kundmachung über die Genehmigung von Namensänderungen in der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. April 2019, Zl. IVW3-M-3163401/002-2019, gemäß § 2 Abs. 1 und 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, die vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz beschlossene Änderung des Gemeindenamens „Neudorf bei Staatz“ auf „Neudorf im Weinviertel” und die vom Gemeindevorstand der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz beschlossene Änderung des Ortschaftsnamens „Neudorf bei Staatz“ auf „Neudorf im Weinviertel” genehmigt.
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