Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - Änderung
LGBLA_NI_20190123_7Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 22. Jänner 2019 aufgrund des § 73 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Die Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350/2, wird wie folgt geändert:
In der Anlage lautet das Muster 6:
In der Anlage lautet das Muster 8:
In der Anlage lautet das Muster 11:
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