Mittelfristige Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden - Änderung
LGBLA_NI_20181219_91Mittelfristige Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 18. Dezember 2018 aufgrund des § 72 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018, verordnet:
Änderung der Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden
Die Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden, LGBl. 1000/11, wird wie folgt geändert:
„Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden“
Abschnitt II entfällt.
§ 11 erhält die Bezeichnung § 3.
Nach § 10 wird folgender § 11 angefügt:
Der Titel sowie § 3 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Wortfolge vor § 1 sowie der Abschnitt II außer Kraft.“
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