NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017 - Änderung
LGBLA_NI_20181114_75NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 12. November 2018 aufgrund der §§ 5 und 6 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017
Die NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017, LGBl. Nr. 75/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird beim Verwaltungsbezirk Bruck an der Leitha in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnung „Trautmanndorf an der Leitha“ durch die Bezeichnung „Trautmannsdorf an der Leitha“ ersetzt.
Im § 1 entfallen beim Verwaltungsbezirk Horn in der Spalte Bezeichnung und Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes die Bezeichnung „Drosendorf-Zissersdorf:“ und in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen „Drosendorf-Zissersdorf“ und „Japons“.
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Horn in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen
„Geras
Langau
Weitersfeld“
durch die Bezeichnungen
„Drosendorf-Zissersdorf
Geras
Japons
Langau
Weitersfeld“
ersetzt.
Im § 1 wird beim Verwaltungsbezirk St. Pölten in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnung „Weißenkirchen an der Perschling“ durch die Bezeichnung „Perschling“ ersetzt.
Im § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 75/2018 tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.“
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