NÖ Raumordnungsgesetz 2014 - Änderung
LGBLA_NI_20181105_71NÖ Raumordnungsgesetz 2014 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. September 2018 beschlossen:
Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014)
Das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBl. Nr. 3/2015, wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 2 Z 10 lautet:
§ 20 Abs. 2 Z 1b zweiter Satz lautet:
„Neben den in der Z 1a aufgezählten Bauwerken ist auch die erstmalige Errichtung eines Wohngebäudes zulässig.“
§ 30 Abs. 2 Z 17 lautet:
Im § 51 wird in einer neuen Zeile angefügt:
Im § 54 wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Spiegelstrich angeführt:
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