Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung) - Änderung
LGBLA_NI_20181004_61Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung) - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 25. September 2018 aufgrund des § 3 Abs. 2 des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBI. 7400 in der Fassung LGBI. Nr. 93/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung)
Die Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung), LGBI. 34/2018, wird wie folgt geändert:
In § 2 entfällt der Gemeindename „Langau“.
In § 4 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 61/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“
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