Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 - Änderung
LGBLA_NI_20180828_51Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 28. Juni 2018 beschlossen:
Änderung der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
Die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200, wird wie folgt geändert:
Im § 4 Abs. 6 wird nach der Wortfolge „der Amtsvorstand der Agrarbezirksbehörde,“ die Wortfolge „der Bildungsdirektor der Bildungsdirektion,“ eingefügt.
Im § 189 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 4 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes Nr. 51/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.“
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