Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich
LGBLA_NI_20180730_39Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in NiederösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 25. Juli 2018 auf Grund der §§ 8 Abs. 5, 18 und 41 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000 in der Fassung LGBl. Nr. 12/2018, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich
Die Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich, LGBl. Nr. 54/2016, wird im Artikel I wie folgt geändert:
Im Verwaltungsbezirk Gänserndorf bei der Volksschule Gänserndorf wird unter dem Standort „Gänserndorf“ als weiterer Standort „Gänserndorf-Süd“ angefügt.
Im Verwaltungsbezirk Mödling wird nach der Schule „Breitenfurt bei Wien“ folgende Schule mit Standorten und Sprengel eingefügt:
„Brunn am Gebirge
Brunn am Gebirge
Brunn am Gebirge,
Rennweg/Franz-Schubert-Straße
Brunn am Gebirge“
„x Maria Enzersdorf
Maria Enzersdorf, Schulplatz
Maria Enzersdorf, Südstadt
Gießhübl und Maria Enzersdorf“
Im Verwaltungsbezirk Scheibbs entfällt im Sprengel der Volksschule Puchenstuben die Wortfolge „, sowie die Rotte Winterbach der KG Wohlfahrtsschlag“.
Im Verwaltungsbezirk Scheibbs entfällt im Sprengel der Volksschule St. Anton an der Jeßnitz die Wortfolge „, sowie mit Ausnahme der Rotte Winterbach der KG Wohlfahrtsschlag“.
Im Verwaltungsbezirk Zwettl entfällt bei der Volksschule Groß Gerungs der Standort „Wurmbrand“.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.