NÖ Familiengesetz - Änderung
LGBLA_NI_20180702_32NÖ Familiengesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen:
Änderung des NÖ Familiengesetzes
Das NÖ Familiengesetz, LGBl. 3505, wird wie folgt geändert:
„III. Interessenvertretung der NÖ Familien
§ 8 Rechtsform
§ 9 Aufgaben
§ 10 Mitgliedschaft
§ 11 Organe“
Im Inhaltsverzeichnis wird die Wortfolge „§ 12 Hilfeleistungspflicht“ durch die Wortfolge „§ 12 Übergangsbestimmung“ ersetzt.
Der Abschnitt III. entfällt.
§ 12 lautet:
Die am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung der NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.“
„(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt III. und der Abschnitt III. außer Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.