NÖ Mindeststandardverordnung - Änderung
LGBLA_NI_20171221_104NÖ Mindeststandardverordnung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 19. Dezember 2017 aufgrund der §§ 11 und 11a des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2017, verordnet:
Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)
Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:
„633,35 Euro“ durch „647,28 Euro“
„475,01 Euro“ durch „485,46 Euro“
„316,67 Euro“ durch „323,64 Euro“
„145,67 Euro“ durch „148,88 Euro“.
„211,11 Euro“ durch „215,76 Euro“
„158,34 Euro“ durch „161,82 Euro“
„105,56 Euro“ durch „107,88 Euro“
„48,56 Euro“ durch „49,62 Euro“.
(1) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes beträgt für:
Pro Person 431,80 Euro;
leben, pro Person183,11 Euro.
(2) Der Mindeststandard - Integration an monatlichen Geldleistungen zur Deckung des Wohnbedarfes beträgt für:
Im § 2 wird der Betrag „67,87 Euro“ durch den Betrag „69,36 Euro“ ersetzt.
§ 3 Abs. 1 erster Satz lautet:
„Die Geldleistungen nach §§ 1, 1a und 2 sind 12 Mal pro Jahr zu gewähren.“
„(4) §§ 1, 1a, 2 sowie § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 104/2017 treten am 1. Jänner 2018 in Kraft.“
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