NÖ Rettungsdienst-Beitragsverordnung 2017
LGBLA_NI_20171114_85NÖ Rettungsdienst-Beitragsverordnung 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 14. November 2017 aufgrund des § 10 Abs. 6 und Abs. 8 des NÖ Rettungsdienstgesetzes 2017, LGBl. Nr. 101/2016, verordnet:
NÖ Rettungsdienst-Beitragsverordnung 2017 (NÖ RD-BV)
Als Mindestbeitrag gemäß § 10 Abs. 6 des NÖ Rettungsdienstgesetzes 2017, LGBl. Nr. 101/2016, auf den eine Anrechnung von nicht periodischen Geld- und Sachleistungen nicht stattfinden darf, werden € 2,- je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.
(1) Die Gemeinde hat sich bei Abschluss eines Vertrages gemäß § 3 Abs. 3 des NÖ Rettungsdienstgesetzes 2017 (NÖ RDG), LGBl. Nr. 101/2016, zur Leistung eines Rettungsdienstbeitrages in folgender Höhe je Einwohner der Gemeinde zu verpflichten:
(2) Die Erhöhung des Rettungsdienstbeitrages nach Abs. 1 erfolgt im Ausmaß der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes des Jahresdurchschnittes des abgelaufenen Jahres. Als Bezugsgröße für die erste Anpassung dient die für 1. Jänner 2017 gültige Indexzahl. Schwankungen dieser Indexzahl von 5 % nach oben oder unten bleiben unberücksichtigt.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Rettungsdienstbeitragsverordnung, LGBl. 9430/1, außer Kraft.
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