Berichtigung der Änderung der NÖ Bauordnung 2014
LGBLA_NI_20170727_52Berichtigung der Änderung der NÖ Bauordnung 2014Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 13 des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015,
LGBl. 0700-0:
Kundmachung über die Berichtigung der Änderung der NÖ Bauordnung 2014
Die Kundmachung der Änderung der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 50/2017, wird wie folgt berichtigt:
„83. § 66 Abs. 6 lautet:
„(6) Wenn auch das nicht möglich ist, ist die erforderliche und nicht herstellbare Größe des Spielplatzes in der Baubewilligung festzustellen.
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