Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017
LGBLA_NI_20170712_49Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 11. Juli 2017 aufgrund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:
Verordnung über Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich 2017
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.
Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.
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