Wertsicherung der Nächtigungstaxe - Änderung
LGBLA_NI_20170712_48Wertsicherung der Nächtigungstaxe - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 4. Juli 2017 aufgrund des § 12 Abs. 6 lit. b) des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400 in der Fassung LGBl. Nr. 93/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe
Die Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, LGBl. Nr. 60/2015, wird wie folgt geändert:
„Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt für Gemeinden folgender Ortsklassen pro Person und Nächtigung:“
„€ 1,30“ durch „€ 1,40“
„€ 1,00“ durch „€ 1,10“
„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2017 tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.“
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