Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - Änderung
LGBLA_NI_20161220_91Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 22/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau
Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 43,74“ durch den Betrag „€ 44,35“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 43,74“ durch den Betrag „€ 44,35“ und der Betrag „€ 25,30“ durch den Betrag „€ 25,65“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag von „€ 36,98“ durch den Betrag „€ 37,49“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,30“ durch den Betrag „€ 25,65“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag von „€ 36,98“ durch den Betrag „€ 37,49“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag von „€ 25,30“ durch den Betrag „€ 25,65“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag von „€ 36,98“ durch den Betrag „€ 37,49“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag von „€ 18,50“ durch den Betrag „€ 18,76“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag von „€ 36,98“ durch den Betrag „€ 37,49“ ersetzt.
Im § 3 wird das Zitat „Abs. 1“ durch das Zitat „§ 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6“ ersetzt.
§ 4 lautet:
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“
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