Authentische Interpretation NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
LGBLA_NI_20161206_84Authentische Interpretation NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. Oktober 2016 beschlossen:
Gesetz, mit dem das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 und die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 authentisch interpretiert wird
§ 4d des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl. 2420-66 und § 32c der NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl. 2400-53 werden dahingehend authentisch interpretiert, dass es den Gemeinden und Gemeindeverbänden freigestellt ist, die Ruhepause innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit einzuräumen.
§ 1 ist von den Behörden und Gerichten in allen laufenden und künftigen Verfahren anzuwenden.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.