Die Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, LGBl. Nr. 60/2015, wird wie folgt geändert:
LGBLA_NI_20160614_41Wertsicherung der Nächtigungstaxe -ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, LGBl. Nr. 60/2015, wird wie folgt geändert:
„Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt ab 1. Jänner 2017 für Gemeinden folgender Ortsklassen pro Person und Nächtigung:“
In § 1 wird der Betrag „€ 1,50“ durch den Betrag „€ 1,60“ ersetzt.
In § 2 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.
Dem § 2 wird folgender Abs. 2 angefügt:
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