Das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, LGBl. 1300, wird wie folgt geändert:
LGBLA_NI_20160607_39NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Im § 2 Abs. 1 lit. c) wird das Wort „Feuerlöschanlagen“ durch das Wort „Löschwasserversorgungsanlagen“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 1 erhalten die lit. e und f die Bezeichnung lit. f und g. § 2 Abs. 1 lit. e (neu) lautet:
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