Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich - Änderung
LGBLA_NI_20160301_17Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 23. Februar 2016 auf Grund der §§ 6, 8 Abs. 5 und 7, 18 und 41 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. 5000 in der Fassung LGBl. Nr. 76/2015, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich
Die Verordnung über die Schulsprengel der Volksschulen und die Volksschulgemeinden in Niederösterreich, LGBl. 5000/20, wird im Artikel I wie folgt geändert:
Im Verwaltungsbezirk Amstetten entfällt beim Standort Ertl das „x".
Im Verwaltungsbezirk Baden wird beim Standort Baden der Standortbezeichnung „Pfarrplatz I“ das Wort „(stillgelegt)“ angefügt.
Im Verwaltungsbezirk Lilienfeld lauten Standort und Sprengel Mitterbach am Erlaufsee:
Im Verwaltungsbezirk Lilienfeld entfallen beim Standort Türnitz die Standortbezeichnungen „Türnitz“ und „Lehenrotte".
Im Verwaltungsbezirk Neunkirchen lauten Standort und Sprengel Semmering:
Im Verwaltungsbezirk St.Pölten werden die Standortbezeichnung und im Sprengel die Bezeichnung „Weißenkirchen an der Perschling“ durch „Perschling“ ersetzt.
Im Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt lauten Standort und Sprengel Bromberg:
Im Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt lauten Standort und Sprengel Lichtenegg:
Bei der Stadt mit eigenem Statut Wr. Neustadt wird der Standort „Föhrenwald“ unter dem Standort „Im Ungarviertel“ angefügt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.