Die Verordnung über die Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich, LGBl. 5000/10, wird im Artikel I wie folgt geändert:
LGBLA_NI_20160301_16Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Verordnung über die Schulsprengel der Neuen NÖ Mittelschulen und die Mittelschulgemeinden in Niederösterreich, LGBl. 5000/10, wird im Artikel I wie folgt geändert:
Im Verwaltungsbezirk Krems wird dem Standort St. Leonhard am Hornerwald die Wortfolge „(stillgelegt; die Schüler aus dem Einzugsbereich der Katastralgemeinden St. Leonhard/Wilhalm, Wolfshoferamt und Untertautendorferamt werden der Mittelschule Gars am Kamp und die SchülerInnen der Katastralgemeinde Obertautendorferamt der Mittelschule Gföhl zugewiesen)“ angefügt.
Im Verwaltungsbezirk St.Pölten entfällt vor der Sprengelbezeichnung „Pyhra“ das „x" .
In der Stadt mit eigenem Statut St.Pölten entfällt im Sprengel die Wortfolge „Weißenkirchen an der" .
NÖ Landesregierung
Schwarz
Landesrätin
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