Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen nach ihrer Tourismusbedeutung - Änderung
LGBLA_NI_20151007_92Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen nach ihrer Tourismusbedeutung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 29. September 2015 aufgrund des § 3 Abs. 3 lit. b) des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400-2, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung)
Die Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung), LGBl. 7400/1, wird wie folgt geändert:
In § 2 entfällt nach dem Gemeindenamen „Warth“ der Gemeindename „Weikersdorf am Steinfelde“.
In § 4 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.
Dem § 4 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 92/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.