1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - Änderung
LGBLA_NI_20150611_591. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 2. Juni 2015 aufgrund der §§ 20 bis 22 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600-6, verordnet:
Änderung der 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung, LGBl. 1600/2, wird wie folgt geändert:
„(2) Das Ausscheiden der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 und von den verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2 und 4 und § 11 Abs. 3, 4, 5 und 9) wird genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(29) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung des Interessentenbeitrages und der Nächtigungstaxe für die Gemeinden Artstetten-Pöbring, Bischofstetten, Dunkelsteinerwald, Golling an der Erlauf, Hofamt-Priel, Hürm, Loosdorf, Mank, Münichreith-Laimbach, Neumarkt an der Ybbs, Persenbeug-Gottsdorf, Pöchlarn, Ruprechtshofen, St. Leonhard am Forst, St. Martin-Karlsbach, St. Oswald und Ybbs an der Donau, des Interessentenbeitrages für die Gemeinden Klein Pöchlarn, Pöggstall und Schollach, der Kanaleinmündungsabgabe für die Gemeinde St. Martin-Karlsbach, der Wasseranschlussabgabe für die Gemeinden Mank und St. Martin-Karlsbach sowie der Bereitstellungsgebühr und der Wasserbezugsgebühr für die Gemeinde Mank, ferner die von der Verbandsversammlung am 17. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 3) wird genehmigt. Die Übertragungen und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(5) Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2014 und am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 § 17 Abs. 2 und § 19) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(4) Das Ausscheiden der Gemeinde Geras und die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2013 und am 10. März 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) wird genehmigt. Das Ausscheiden und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(5) Die von der Verbandsversammlung am 25. März 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.“
„(15) Die Übertragung der Vollziehung des § 32 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015, der Gemeinde Andlersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 24. März 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 2) wird genehmigt. Die Übertragung und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2016 wirksam.“
„(4) Die von der Verbandsversammlung am 13. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(14) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung einschließlich einer Überprüfung dieser Abgaben bei den Abgabepflichtigen hinsichtlich der Kanaleinmündungsabgabe, der Kanalbenützungsgebühr, der Wasseranschlussabgabe, der Wasserbezugsgebühr und der Bereitstellungsgebühr für die Gemeinde Hadersdorf-Kammern und der Grundsteuer für die Gemeinde Gedersdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 2 und 3) wird genehmigt. Die Übertragungen und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.“
„(2) Die von der Verbandsversammlung am 26. August 2014 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.“
Folgender Abs. 3 wird angefügt:
„(3) Die von der Verbandsversammlung am 14. April 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.“
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