Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane
LGBLA_NI_20150420_39Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der GemeindeorganeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 14. April 2015 aufgrund des § 36 Abs. 4 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23, verordnet:
Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane
An die Stelle des in den § 35 Z 22 lit. g und § 36 Abs. 2 Z 2 und Z 4 NÖ Gemeindeordnung 1973 genannten Betrages von € 42.000,00 tritt der Betrag von € 47.082,00.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane, LGBl. 1000/15, außer Kraft.
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