NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015
LGBLA_NI_20150210_19NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7:
NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015
I.
Ab 1. Februar 2015 lautet der in § 2 Abs. 1 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden angeführte Betrag
statt € 1.000,–€ 1.095,–
II.
Ab 1. Februar 2015 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:
Tarif
über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben
A. Allgemeiner Teil
Euro
B. Besonderer Teil
I. Gebrauch des Gemeindewappens
II. Örtliche Veranstaltungspolizei
III. Örtliche Straßenpolizei
für eine einmalige Fahrt14,70
für mehrmalige Fahrten33,90
für eine einmalige Ladetätigkeit14,70
für mehrmalige Ladetätigkeit33,90
höchstens jedoch273,–
IV. Örtliche Gesundheitspolizei
V. Örtliche Baupolizei
mindestens jedoch93,–
die doppelten Ansätze der Tarifposten 29 bis 33
die halben Ansätze der Tarifposten 29 bis 32
VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen
Schätzwertes des
zu versteigernden
Gegenstandes
mindestens jedoch14,70
VII. Örtliches Gewerberecht
VIII. Örtliches Wasserrecht
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