NÖ Bau-Übertragungsverordnung - Änderung
LGBLA_NI_20150210_18NÖ Bau-Übertragungsverordnung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Jänner 2015 aufgrund des § 32 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-23, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:
Änderung der NÖ Bau-Übertragungsverordnung
Die NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, wird wie folgt geändert:
bezirksweise in alphabetischer Reihenfolge entsprechend dem Gemeindenamen folgende Einfügungen vorgenommen:
Folgende Angelegenheiten werden nicht übertragen:
Auf anhängige Verfahren, die gemäß § 70 Abs. 1 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015, nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen sind, ist § 2 in der Fassung LGBl. 1090/2-19 weiterhin anzuwenden.“
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