Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer in der Fassung vom 1. Jänner 2012
LGBLA_NI_20150127_14Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der NÖ Ärztekammer in der Fassung vom 1. Jänner 2012Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:
Kundmachung über die Gesetzwidrigkeit des § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2014, V 62/2014-6, ausgesprochen, dass die in § 30 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich in der Fassung vom 1. Jänner 2012, kundgemacht auf www.arztnoe.at am 2. Dezember 2011, enthaltene Wortfolge
“und sind alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds gedeckt“
gesetzwidrig war.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 8. Jänner 2015 zugestellt.
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