NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001 - Änderung
LGBLA_NI_20150122_7NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 13. Jänner 2015 aufgrund des § 2 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, und des § 78 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, verordnet:
Änderung der NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001
Die NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001, LGBl. 3800/1, wird wie folgt geändert:
Dem § 6 Abs. 1 (neu) wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Tarifposten 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifposten 107 und 108 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.“
Nach Tarifpost 65 wird folgende Tarifpost 65a eingefügt:
Nach Tarifpost 66 werden folgende Tarifposten 66a und 66b eingefügt:
Nach Tarifpost 67 werden folgende Tarifposten 67a, 67b und 67c eingefügt:
In Tarifpost 99 wird die Wortfolge „1996, LGBl. 8200“ durch die Wortfolge „2014, LGBl. Nr. 1/2015“ ersetzt.
In Tarifpost 100 wird die Jahreszahl „1996“ durch die Jahreszahl „2014“ ersetzt.
Tarifpost 101 des Tarifs über das Ausmaß der Verwaltungsabgabe lautet:
Tarifpost 102 des Tarifs über das Ausmaß der Verwaltungsabgabe lautet:
In der Tarifpost 103 tritt anstelle des Zitates „§ 14 Z 6 NÖ Bauordnung 1996“ das Zitat „§ 14 Z 5 NÖ Bauordnung 2014“.
In der Tarifpost 104 tritt anstelle des Zitates „§ 23 Abs. 6 NÖ Bauordnung 1996“ das Zitat „§ 23 Abs. 7 NÖ Bauordnung 2014“.
In Tarifpost 106 wird die Jahreszahl „1996“ durch die Jahreszahl „2014“ ersetzt.
Tarifpost 107 des Tarifs über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben entfällt.
Tarifpost 108 des Tarifs über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben entfällt.
Nach Tarifpost 118 wird folgende Tarifpost 119 angefügt:
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