Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; Änderung
LGBLA_KA_20251113_68Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß § 2 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019, sowie gemäß § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Einrichtung des Amtes der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 50/2019, wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GEA), LGBl. Nr. 32/2023, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2025, wird wie folgt geändert:
„Vertragsschablonen nach dem Kärntner Stellenbesetzungsgesetz;
Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH;
Silicon Austria Labs GmbH;
Hochtechnologie einschließlich technologischer Einrichtungen und Zentren;
Angelegenheiten der institutionellen Forschung und Entwicklung einschließlich der Clusterstrukturen; Landesaufsicht betreffend die Gewährung von Förderungen aus dem Technologiefonds des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds für diesen Bereich, soweit es sich nicht um einzelbetriebliche Förderungen handelt;
Wissenschaftliche Institutionen, ausgenommen Fachhochschulen und andere universitäre Einrichtungen;
Digitalisierung im Rahmen der institutionellen Forschung und Entwicklung sowie technologische Zukunftsentwicklung, soweit sie nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt;“.
„Abteilung 4 – Familienförderung, Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Chancengleichheit
Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten sowie Assistenzleistungen in Schulen;
Kinderschutz;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;
Opferhilfefonds;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen einschließlich finanzielle Unterstützung für medizinische Maßnahmen im Bereich der Familienberatung/Familienplanung;
Familienförderung, ausgenommen familienpolitische Maßnahmen;
Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Kärntner Chancengleichheitsgesetz, ausgenommen die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung sowie Schulassistenz und Inklusion im Pflichtschulbereich sowie psychosoziale Angelegenheiten und psychosoziale Wohnangebote;
Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung;
Kärntner Heimgesetz, betreffend Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung;
Kärntner Landesetappenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten, ausgenommen die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion an Liegenschaften;
Sozialplanung;
Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetz, ausgenommen Angelegenheiten des Pflegewesens.“.
„Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten;
Kinderschutz;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;
Opferhilfefonds.“.
In der Anlage zu § 1 wird die Abteilungsbezeichnung „Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität“ durch die Bezeichnung „Abteilung 7 – Wirtschaftsstandort“ ersetzt.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 7 nach dem Begriff „Verkehrsstatistik“ der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Wortfolge eingefügt:
„Standortmarketing, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt;
Carinthian Welcome Center;
Arbeitskräfteakquise aus der EU und Drittstaaten;
Breitbandinfrastruktur;
Breitbandinitiative Kärnten GmbH;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Raumordnungskataster;
Kärntner Grundstücksteilungsgesetz;
Koordination der infrastrukturellen und raumplanerischen Standortentwicklung insbesondere im Zusammenhang mit der Koralmbahn;
Energiepolitik;
Energieförderung, ausgenommen Alternativenergieförderung in Zusammenhang mit Sanierungen und Neubauten im Rahmen der Wohnbauförderung;
Photovoltaikförderung;
Energieeffizienzprogramme;
Energiewirtschaft;
Energielenkung;
Starkstromwegerecht;
Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Ökostromgesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gas- und Elektrizitätswesens;
Rechtliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Kärntner Heizungsanlagengesetz.“
„Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen einschließlich finanzielle Unterstützung für medizinische Maßnahmen im Bereich der Familienberatung/Familienplanung;
Familienförderung, ausgenommen familienpolitische Maßnahmen;
Kärntner Chancengleichheitsgesetz, ausgenommen die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung sowie Schulassistenz und Inklusion im Pflichtschulbereich sowie psychosoziale Angelegenheiten und psychosoziale Wohnangebote;
Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung;
Kärntner Heimgesetz, betreffend Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung;
Kärntner Landesetappenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention;
Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten, ausgenommen die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion an Liegenschaften;
Sozialplanung;
Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetz, ausgenommen Angelegenheiten des Pflegewesens;
Vertragsschablonen nach dem Kärntner Stellenbesetzungsgesetz;
Landeswohnbau Kärnten (Neue Heimat, GWG, Meine Heimstätte);
Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH;
Silicon Austria Labs GmbH;
Unternehmenszentrum Klagenfurt Gründer- und Innovationspark Besitzgesellschaft mbH;
Hochtechnologie einschließlich technologischer Einrichtungen und Zentren;
Angelegenheiten der institutionellen Forschung und Entwicklung einschließlich der Clusterstrukturen; Landesaufsicht betreffend die Gewährung von Förderungen aus dem Technologiefonds des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds für diesen Bereich, soweit es sich nicht um einzelbetriebliche Förderungen handelt;
Wissenschaftliche Institutionen, ausgenommen Fachhochschulen und andere universitäre Einrichtungen;
Digitalisierung im Rahmen der institutionellen Forschung und Entwicklung sowie technologische Zukunftsentwicklung, soweit sie nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt.“
„Abteilung 15 – Standort, Raumordnung und Energie
Standortmarketing, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt;
Carinthian Welcome Center;
Arbeitskräfteakquise aus der EU und Drittstaaten;
Breitbandinfrastruktur;
Breitbandinitiative Kärnten GmbH;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Raumordnungskataster;
Kärntner Grundstücksteilungsgesetz;
Koordination der infrastrukturellen und raumplanerischen Standortentwicklung insbesondere im Zusammenhang mit der Koralmbahn;
Energiepolitik;
Energieförderung, ausgenommen Alternativenergieförderung in Zusammenhang mit Sanierungen und Neubauten im Rahmen der Wohnbauförderung;
Photovoltaikförderung;
Energieeffizienzprogramme;
Energiewirtschaft;
Energielenkung;
Starkstromwegerecht;
Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Ökostromgesetzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gas- und Elektrizitätswesens;
Rechtliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Kärntner Heizungsanlagengesetz.“.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
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