Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Bleiburg
LGBLA_KA_20251113_67Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde BleiburgGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2025, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 – K-GBWO 2002, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2025, wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Bleiburg wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 25. Jänner 2026, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 8. Februar 2026, bestimmt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 14. November 2025 bestimmt.
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