Referatseinteilung; Änderung
LGBLA_KA_20251023_60Referatseinteilung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 31/2023, wird wie folgt geändert:
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten von Erster Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT nach der Wortfolge „Bestätigungen gemäß CITES“ der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und jeweils in neuer Zeile die Wortfolgen „Familienpolitische Maßnahmen;“, „Frauenberatung;“, „Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022;“, „Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;“, „Referat für Frauen und Gleichstellung;“, „Gleichbehandlungsstelle;“, „Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen einschließlich finanzielle Unterstützung für medizinische Maßnahmen im Bereich der Familienberatung/Familienplanung;“, „Familienförderung;“ und „Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 entfallen in der Aufzählung der Angelegenheiten von Landesrat Ing. Daniel FELLNER die Wortfolgen „Allgemeine Bildungsangelegenheiten und Angelegenheiten des Schulwesens einschließlich Landeslehrer, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion fallen;“, „Angelegenheiten des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes und des Kärntner Bildungsverwaltungsgesetzes, soweit sie der Landesregierung zukommen, ausgenommen die Innenrevision;“, „Aufsicht über die Bildungsdirektion in Angelegenheiten der Landesvollziehung;“, „Schulassistenz und Inklusion im Pflichtschulbereich;“, „Sozialarbeit in elementaren Bildungseinrichtungen und Schulen;“, „Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;“, „Schüler- und Studentenheime, ausgenommen die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion an Liegenschaften;“, „Stipendienwesen;“, „Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;“, „Bildungspolitik;“, „Kindergarten- und Hortwesen;“, „Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz;“, „Kärntner Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;“, „Bibliothekswesen, ausgenommen die Juristische Amtsbibliothek;“ und „Musikschulen des Landes Kärnten;“.
In der Anlage zu § 1 werden in der Aufzählung der Angelegenheiten von Landesrat Ing. Daniel FELLNER nach der Wortfolge „Geschäftsstelle der Stiftung „Wasser für Kärnten““ der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und jeweils in neuer Zeile die Wortfolgen „Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung;“ und „Integration.“ eingefügt.
In der Anlage zu § 1 wird die Wortfolge:
„Landesrätin Mag.a Sara SCHAAR
Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten sowie Assistenzleistungen in Schulen;
Kinderschutz;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;
Opferhilfefonds;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen einschließlich finanzielle Unterstützung für medizinische Maßnahmen im Bereich der Familienberatung/Familienplanung;
Familienförderung, ausgenommen familienpolitische Maßnahmen;
Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, sofern diese der Abwasserentsorgung für Siedlungsgebiete oder der Wasserversorgung für Siedlungsgebiete dienen; Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, die Materialgewinnungen im Grundwasserbereich (Nassbaggerungen), Vorhaben im Hochwasserabflussbereich oder Wasserkraftanlagen betreffen;
Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen, betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;
Fachliche Angelegenheiten der Fischökologie, soweit sie nicht zu den Angelegenheiten des Kärntner Fischereigesetzes zählen;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz und Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS;
Koordination in Angelegenheiten der Public Sector Information;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung, ausgenommen die Erstellung von Richtlinien für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programmes für Ländliche Entwicklung (LE, ÖPUL);
Bergwacht;
Emissionszertifikategesetz;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Umweltinformation, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung fällt;
Umweltberatung;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit Angelegenheiten des Umweltschutzes und des Naturschutzes betroffen sind;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;
Fachliche Angelegenheiten der Umweltinspektionen;
Fachliche Angelegenheiten des Kärntner Seveso-Betriebegesetzes 2015 sowie des Kärntner IPPC-Anlagengesetzes;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;
Abfallwirtschaftliche Dokumentation;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikalienrecht;
Biozid-Produkte-Gesetz;
Neophyten-Management einschließlich Kärntner EU-Verordnungen-Begleitgesetz;
Geologie;
Geologisches Informationssystem;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik, Schwingungstechnik, Schalltechnik mit Ausnahme der Belange des Straßen- und Schienenverkehrs, Elektrotechnik mit Ausnahme der Medizinprodukte;
Technisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Technisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Gas- und Elektrizitätswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Nachhaltigkeitsstrategie (Agenda 2030);
Biodiversitätsstrategie;
Koordination der Angelegenheiten des Klimaschutzes;
Klimastrategie (Klimaagenda Kärnten) und Klimawandelanpassung;
Familienpolitische Maßnahmen, ausgenommen finanzielle Unterstützung für medizinische Maßnahmen im Bereich der Familienberatung/Familienplanung;
Seniorenförderung;
Kärntner Seniorengesetz;
Frauenberatung;
Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;
Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022;
Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;
Referat für Frauen und Gleichstellung;
Gleichbehandlungsstelle;
Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung;
Integration;
Erwachsenenbildung;
Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens.“
durch folgende Wortfolge ersetzt:
„Landesrat Mag. Peter REICHMANN
Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz, ausgenommen die Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten sowie Assistenzleistungen in Schulen;
Kinderschutz;
Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;
Opferhilfefonds;
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, sofern diese der Abwasserentsorgung für Siedlungsgebiete oder der Wasserversorgung für Siedlungsgebiete dienen; Verfahren betreffend gewerbliche Betriebsanlagen, die Materialgewinnungen im Grundwasserbereich (Nassbaggerungen), Vorhaben im Hochwasserabflussbereich oder Wasserkraftanlagen betreffen;
Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen, betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;
Fachliche Angelegenheiten der Fischökologie, soweit sie nicht zu den Angelegenheiten des Kärntner Fischereigesetzes zählen;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz und Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS;
Koordination in Angelegenheiten der Public Sector Information;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung, ausgenommen die Erstellung von Richtlinien für Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programmes für Ländliche Entwicklung (LE, ÖPUL);
Bergwacht;
Emissionszertifikategesetz;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Umweltinformation, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung fällt;
Umweltberatung;
Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit Angelegenheiten des Umweltschutzes und des Naturschutzes betroffen sind;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;
Fachliche Angelegenheiten der Umweltinspektionen;
Fachliche Angelegenheiten des Kärntner Seveso-Betriebegesetzes 2015 sowie des Kärntner IPPC-Anlagengesetzes;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;
Abfallwirtschaftliche Dokumentation;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikalienrecht;
Biozid-Produkte-Gesetz;
Neophyten-Management einschließlich Kärntner EU-Verordnungen-Begleitgesetz;
Geologie;
Geologisches Informationssystem;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik, Schwingungstechnik, Schalltechnik mit Ausnahme der Belange des Straßen- und Schienenverkehrs, Elektrotechnik mit Ausnahme der Medizinprodukte;
Technisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Technisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;
Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;
Fachliche Angelegenheiten des Gas- und Elektrizitätswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Nachhaltigkeitsstrategie (Agenda 2030);
Biodiversitätsstrategie;
Koordination der Angelegenheiten des Klimaschutzes;
Klimastrategie (Klimaagenda Kärnten) und Klimawandelanpassung;
Seniorenförderung;
Kärntner Seniorengesetz;
Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;
Erwachsenenbildung;
Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;
Allgemeine Bildungsangelegenheiten und Angelegenheiten des Schulwesens einschließlich Landeslehrer, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Bildungsdirektion fallen;
Angelegenheiten des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetzes und des Kärntner Bildungsverwaltungsgesetzes, soweit sie der Landesregierung zukommen, ausgenommen die Innenrevision;
Aufsicht über die Bildungsdirektion in Angelegenheiten der Landesvollziehung;
Schulassistenz und Inklusion im Pflichtschulbereich;
Sozialarbeit in elementaren Bildungseinrichtungen und Schulen;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Schüler- und Studentenheime, ausgenommen die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion an Liegenschaften;
Stipendienwesen;
Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;
Bildungspolitik;
Kindergarten- und Hortwesen;
Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz;
Kärntner Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Bibliothekswesen, ausgenommen die Juristische Amtsbibliothek;
Musikschulen des Landes Kärnten.“.
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