Kärntner Landes-Auszeichnungsverordnung
LGBLA_KA_20250410_28Kärntner Landes-AuszeichnungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund § 5b Abs. 3, § 5c Abs. 3 und § 6 des Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetzes, K-LAuszG, LGBl. Nr. 104/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2024, wird verordnet:
Diese Verordnung regelt das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der in den §§ 2 bis 5c Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz, K-LAuszG, normierten Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille (§ 5b K-LAuszG) und die Kärntner Landessportehrenzeichen (§ 5c K-LAuszG).
(1) Es darf jeweils nur die höchste verliehene Stufe der Landesauszeichnungen im Sinne des Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetzes getragen werden.
(2) Neben dem Kärntner Landesorden ist das Tragen sonstiger Landesauszeichnungen im Sinne des Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetzes unzulässig.
(3) Volldekorationen dürfen nur zu festlicher Kleidung oder zur Uniform getragen werden. Dies gilt nicht für Kärntner Landessportehrenzeichen.
(4) Die Anzahl an Auszeichnungen, neben welchen Landesauszeichnungen getragen werden, darf sieben Stück an einer Spange nicht überschreiten. Das Tragen einer zweiten Spange ist zulässig.
(5) Sofern in anderen Vorschriften keine anderslautende Regelung getroffen wurde, richtet sich die Reihenfolge der Trageweise der Auszeichnungen nach der Hierarchie der jeweiligen Auszeichnungen und reiht sich von der Körpermitte aus gesehen an der linken Rockseite wie folgt:
(1) Der Kärntner Landesorden in Gold gelangt als Ordenskette zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Gold zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerisch ausgeführter Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist vergoldet. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift „Pro Carinthia“.
(1) Der Kärntner Landesorden in Silber gelangt als Ordenskette zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Kärntner Landesordens in Silber zeigt das Kärntner Landeswappen in künstlerisch ausgeführter Prägung. Der Wappenschild ist in Email ausgeführt. Der gekrönte Spangenhelm mit der stilisiert gebandelten Decke und den mit je fünf Stäbchen besteckten zwei Büffelhörnern, von denen je drei Lindenblätter herabhängen, ist in Silber ausgeführt. Ein unter dem Schildfuß angebrachtes Spruchband trägt die Inschrift „Pro Carinthia“.
(1) Das Große Goldene Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Halsdekoration zur Verleihung und wird an einem 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band um den Hals getragen.
(2) Das Kleinod des Großen Goldenen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind; zwischen den Kreuzschenkeln befinden sich jeweils fünf vergoldete Strahlen. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.
(1) Das Große Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt als Steckkreuz zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Großen Ehrenzeichens besteht aus einem vierteiligen, golden bordierten, gleichschenkeligen Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Das Kreuz liegt auf einem achtspitzigen, vergoldeten Strahlenstern auf (Durchmesser 7 cm). Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Die Rückseite ist mit einer Broschierung versehen.
(1) Das Ehrenzeichen des Landes Kärnten gelangt am dreieckig gefalteten 4 cm breiten gelb-rot-weißen Band zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Ehrenzeichens des Landes Kärnten besteht aus einem vierteiligen golden bordierten Kreuz mit acht Spitzen (Höhe und Breite 4,5 cm), dessen Felder in Email gelb-rot-weiß ausgelegt sind. Auf das Kreuz wird das Kärntner Landeswappen in Metall, plastisch, altsilber patiniert, aufgelegt. Zur Verbindung des Kleinods mit dem Band dient eine vergoldete Öse.
(1) Das Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung wird an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten gelb-rot-weißen Band, das beiderseits mit einem je 5 mm breiten roten Vorstoß versehen ist, an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Ehrenkreuzes ist in Mattsilber ausgeführt und trägt einen erhabenen, glänzenden 1,5 mm breiten Rand. Es hat einen Durchmesser von 3,5 cm, einen Querschnitt von 2 mm bzw. 2,5 mm und zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen. Der Wappenschild besitzt einen 1 mm breiten glänzenden Rand.
(3) Für alle der ersten Ehrung mit dem Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung folgenden Ehrungen kommt eine Anstecknadel zur Verleihung, an deren Vorderseite die Anzahl der bisherigen Verleihungen des Kärntner Ehrenkreuzes für Lebensrettung ersichtlich ist. Die Anstecknadel wird an der linken Brustseite unter dem erstmalig verliehenen Kärntner Ehrenkreuz für Lebensrettung getragen. Die einen Durchmesser von 15,5 mm aufweisende emaillierte Anstecknadel besteht aus einem kreisrunden und mit Reliefprägung und schwarzer Farbauslegung gestalteten Kern, welcher die Zahl der gesamten Verleihungen trägt und von einem vierteiligen silberfarbenen Kreuz mit acht Spitzen umgeben wird.
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten für besonders hervorragende Einzelleistungen auf dem Gebiet der Ehrenamtlichkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold mit Brillanten für besonders hervorragende Einzelleistungen auf dem Gebiet der Ehrenamtlichkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Im Rahmen links und rechts auf der Brücke oberhalb der Lorbeerbordüre wird je ein Strassstein angebracht. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend-durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, das vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold für 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Gold für 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist vergoldet. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend-durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber für 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Silber für 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist versilbert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend-durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, das vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
(1) Der Kärntner Lorbeer für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze für zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit gelangt als Steckorden zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Das Kleinod des Kärntner Lorbeers für ehrenamtliche Tätigkeit in Bronze für zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit besteht aus einem konkav gewölbten Rahmen in der Größe von 31 x 26 mm, weist eine Breite von 4 mm auf und ist bronzepatiniert. Im unteren Teil dieses Rahmens findet sich eine plastisch gestaltete Lorbeerbordüre. Der Rahmen wird von einem konvex gestalteten Bügel überspannt, welcher das Kärntner Landeswappen trägt. Der gesamte Hintergrund ist freistehend-durchbrochen, sodass ein blaues, transparentes Fenster sichtbar ist, dass vom Rahmen gehalten wird. Die Rückseite ist mit einer soliden Broschierung versehen.
(1) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber gelangt am dreieckig gefalteten, 4 cm breiten orangegelben Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 40-jährige Betätigung in Silber ist eine versilberte Medaille mit einem Durchmesser von 3,2 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite trägt ein mit einer Flamme geziertes Schildchen, umgeben von einem Lorbeerkranz, mit der Inschrift „40“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens“.
(1) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 25-jährige Betätigung in Bronze gelangt am dreieckig gefalteten, 4 cm breiten orangegelben Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Die Kärntner Medaille für Verdienste im Feuerwehrwesen für 25-jährige Betätigung in Bronze ist eine Medaille aus Bronze mit einem Durchmesser von 3,2 cm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kärntner Landeswappen, umrahmt auf beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten offenen Lorbeerkranz. Die Rückseite trägt ein mit einer Flamme geziertes Schildchen, umgeben von einem Lorbeerkranz, mit der Inschrift „25“ und die Umschrift „Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens“.
(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Gold für besondere Leistungen im Katastropheneinsatz gelangt am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Gold ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.
(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Gold gehalten ist.
(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Silber für mindestens fünf Katastropheneinsätze gelangt am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Silber ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.
(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Silber gehalten ist.
(1) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Bronze für mindestens drei Katastropheneinsätze gelangt am dreieckig gefalteten Bande zur Verleihung und wird an der linken Brustseite getragen.
(2) Die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille in Bronze ist eine kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 35 mm und enthält auf der Vorderseite die symbolisierte Darstellung der Katastrophenszenarien Sturm, Feuer, Erdrutsch und Hochwasser sowie die Darstellung einer Bergung. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen sowie den Schriftzug „Katastropheneinsatz“ in künstlerischer Ausführung.
(3) Das dreieckig gefaltete Band ist 40 mm breit und beinhaltet die drei Landesfarben. In der Mitte der Farbe Rot befindet sich ein 2 mm breiter Streifen, welcher in der Farbe Bronze gehalten ist.
(1) Die Sportleistungsmedaille in Gold gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen. Sie wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:
(2) Die Sportleistungsmedaille in Gold ist als vergoldete kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.
(1) Die Sportleistungsmedaille in Silber gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen. Sie wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:
Weltmeisterschaften, Weltcup gesamt oder Olympische Spiele
und 3. Platz
Europameisterschaften
(2) Die Sportleistungsmedaille in Silber ist als versilberte kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.
(1) Die Sportleistungsmedaille in Bronze gelangt als Medaille mit gelb-rot-weißem Bande zur Verleihung und wird um den Hals getragen. Sie wird für folgende hervorragende sportliche Leistungen in der allgemeinen Altersklasse verliehen:
Weltmeisterschaften, Weltcup gesamt oder Olympische Spiele
bis 6. Platz
Europameisterschaften
(2) Die Sportleistungsmedaille in Bronze ist als bronzierte kreisrunde Medaille mit einem Durchmesser von 60 mm ausgestaltet. Sie zeigt auf der Vorderseite mittig den Schild des Kärntner Landeswappens. Um den Schild sind kreisförmig Symbole von zehn verschiedenen Sportarten in künstlerischer Gestaltung angebracht. Umrahmt wird die Vorderseite der Medaille von einem Muster in der Form eines Lorbeerkranzes. Die Rückseite trägt das Kärntner Landeswappen und darüberliegend den gebogenen Schriftzug „Sportleistungsmedaille“.
(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold mit Brillanten gelangt für außerordentliche Verdienste in Bezug auf Sport im Land Kärnten als Medaille ohne Band zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist vergoldet und am oberen linken Rand mit drei Steinen in der Optik von Brillanten besetzt. Es hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.
(3) Als außerordentliche Verdienste gelten Verdienste von Persönlichkeiten, die sich über die Funktion ihres Amtes hinaus und für einen längeren Zeitraum nachhaltig für den Kärntner Sport eingesetzt haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.
(1) Das Sportverdienstzeichen in Gold für eine 30-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist vergoldet, hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.
(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.
(1) Das Sportverdienstzeichen in Silber für eine 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist versilbert, hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.
(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d K-LAuszG enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.
(1) Das Sportverdienstzeichen in Bronze für eine zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Funktionär eines Sportvereins gelangt als Medaille ohne Band zur Verleihung.
(2) Das Kleinod des Sportverdienstzeichens ist bronzepatiniert, hat eine Höhe von 60 mm und ist ein auf die Spitze gestelltes und unten konvex abgerundetes Dreieck in der Form und den Farben des Schildes des Kärntner Landeswappens. In der Mitte des Kärntner Landeswappens ist rechts an die drei Kärntner Löwen anschließend der senkrechte Schriftzug „LSE“ abgebildet. Das Wappen ist an der linken Seite mit dem Schriftzug „Sportverdienstzeichen“ umgeben. Die Schriftzüge sind schwarz.
(3) Die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit berechnet sich von der tatsächlichen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Sportfunktionär in einem Sportverein und muss in diesem Sportverein ununterbrochen angedauert haben. Die in § 5 Abs. 3 lit. a bis d Kärntner Landesauszeichnungsgesetz, K-LauszG, enthaltenen Ausnahmen gelten sinngemäß.
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der die Bestimmungen über das Aussehen, die Stufen und die Trageweise der im Kärntner Landes-Auszeichnungsgesetz vorgesehenen Auszeichnungen sowie die Verleihungsvoraussetzungen für die Kärntner Katastropheneinsatzmedaille und die Kärntner Landessportehrenzeichen geregelt werden (Kärntner Landes-Auszeichnungsverordnung – K-LAV), LGBl. Nr 87/2019, außer Kraft.
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