Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“; Änderung
LGBLA_KA_20240801_62Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 24a des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002, LGBl. Nr. 79/2002, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 36/2022, wird verordnet:
Die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 12. März 2012, Zl. 08-NAT-2035/6-2011, mit der das Gebiet Mannsberg-Boden zum Europaschutzgebiet „Mannsberg-Boden“ erklärt wird, LGBl. Nr. 35/2012, wird wie folgt geändert:
„(3) Die Grenzen des Europaschutzgebietes sind in der Anlage A festgesetzt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebietes, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage A maßgeblich. Die Koordinaten sind im Gauß-Krüger-System BMN M31 (EPSG:31258) erstellt und im Koordinatenverzeichnis der Anlage A im geoJson-Format ausgewiesen.“
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