Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“
LGBLA_KA_20240801_60Genehmigung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 84 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 43/2024, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden des politischen Bezirkes Hermagor über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Karnische Region“ genehmigt wird, LGBl. Nr. 57/2000, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird in § 7 Abs. 7 Z 2 die Zahl „7000“ durch die Zahl „10.000“ ersetzt.
In der Anlage lautet § 10 Abs. 2:
„Den Mitgliedern der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes – ausgenommen dem Verbandsvorsitzenden – und des Kontrollausschusses gebührt für jede Sitzung ein Sitzungsgeld, dessen Höhe von der Verbandsversammlung zu beschließen ist.“
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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