Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung; Änderung
LGBLA_KA_20240327_25Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 K-LVG wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GOL), LGBl. Nr. 8/1999, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 47/2023, wird wie folgt geändert:
In § 20 Abs. 1 zweiter Satz entfällt die Wortfolge „in der Reihenfolge ihrer Anführung in der Referatseinteilung nacheinander“.
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