Kärntner Wohnbeihilfenverordnung 2022; Änderung
LGBLA_KA_20231227_94Kärntner Wohnbeihilfenverordnung 2022; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund des § 37 Abs. 1a des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 – K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 115/2022, wird verordnet:
Die Kärntner Wohnbeihilfenverordnung 2022, LGBl. Nr. 102/2022, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird der Betrag „979 Euro“ durch den Betrag „1051 Euro“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 werden die Beträge „979 Euro“ jeweils durch die Beträge „1051 Euro“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2a wird der Betrag „1553 Euro“ duch den Betrag „1668 Euro“ ersetzt.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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