Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Reißeck
LGBLA_KA_20230426_38Ausschreibung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde ReißeckGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022, in Verbindung mit § 85 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2022, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 70/2022, wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Reißeck wird ausgeschrieben.
Als Wahltag wird Sonntag, der 2. Juli 2023, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 16. Juli 2023, bestimmt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 29. April 2023, bestimmt.
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