Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung 2022
LGBLA_KA_20230223_16Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung 2022Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund § 81 Abs. 5 und 5a Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 117/2022, wird verordnet:
Die Modellfunktionen (Berufsgruppen) und die Zuordnung ihrer Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage (Einreihungsplan) dargestellt.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-27/1-2012, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung – K-GEPV), LGBl. Nr. 14/2012, außer Kraft.
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