Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; Änderung
LGBLA_KA_20220301_34Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Aufgrund der § 3 Abs. 1 und Abs. 2 und § 4a Abs. 1 sowie § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 6/2022, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten, mit der im Bundesland Kärnten zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in stationären Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen verfügt werden, LGBl. Nr. 6/2022, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 13/2022, wird wie folgt geändert:
In § 1 wird das Zitat „4. COVID-19-Maßnahmenverordnung und Änderung der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung (1. Novelle zur 4.COVID-19-MV), BGBl. II Nr. 34/2022,“ durch das Zitat „4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 34/2022, zuletzt geändert durch die Bundesverordnung BGBl. II Nr. 62/2022“ ersetzt.
In § 5 Abs. 1 wird die Wortfolge „mit Ablauf des 2. März 2022“ durch die Wortfolge „mit Ablauf des 31. März 2022“ ersetzt.
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