Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur; Aufhebung
LGBLA_KA_20220224_26Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur; AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gemäß Art. V Abs. 7 des Gesetzes vom 29. April 2021, mit dem ein Gesetz über die überörtliche und örtliche Raumordnung (Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 – K-ROG 2021) erlassen wird sowie das Kärntner Grundstücksteilungsgesetz, das Kärntner Umweltplanungsgesetz und die Kärntner Bauordnung 1996 geändert werden, LGBl. Nr. 59/2021, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung, mit der ein Entwicklungsprogramm für Versorgungsinfrastruktur erlassen wird (Entwicklungsprogramm Versorgungsinfrastruktur), LGBl. 25/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2000 und der Kundmachung LGBl. Nr. 6/2004, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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